Marktregeln

Zulassung / Ausstellungsgegenstand

Der Aussteller verpflichtet sich bereits mit seiner Anmeldung zur Marktteilnahme. Mit der Rechnung kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter zustande. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.

Bedingung für die Teilnahme an Deine eigenART ist, dass sämtliche Produkte hand- und selbstgemacht oder selbst designt sind (ausgenommen hiervon natürlich Material und Zubehör). Es müssen nicht alle Produkte von Hand gemacht sein, aber ein deutlicher Teil, der die Produkte klar von Industrieware unterscheidet.

Der Ausschank von Getränken ist verboten. Ein Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Eine Untervermietung des Standplatzes ist nur nach Absprache gestattet. Eine Mitbenutzung durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.

Der Anmeldeschluss für Anmeldungen über das Onlineformular ist 14 Tage vor der Veranstaltung. Kurzfristige Anmeldungen sind telefonisch über die Hotline (0421 491 554 010, Mo – Fr 09.00 Uhr – 17.00 Uhr) abzusprechen.

 

Marktzeiten

Deine eigenART Märkte finden samstags in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder sonntags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Uhrzeiten können bei Spezialmärkten abweichen.

 

Aufbau

Bei den gebuchten Standplätzen handelt es sich um die reine Fläche inklusive eines Stuhls. Tische, Regale, weitere Stühle und sonstige Ausstattung sind selbst mitzubringen. Tische und Stühle können bei Bedarf bei der Anmeldung dazu gebucht werden (solange der Vorrat reicht).

Die genauen Aufbauzeiten weichen je nach Standort ab und werden vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin den Ausstellern mitgeteilt. Wer angemeldet ist, hat seinen Stand bis eine halbe Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Für den Transport der Ware empfehlen wir ein kleines Transportgefährt. Alle Teile, die Gegenstand des Standes sind sowie Ware, dürfen nicht über die Standmarkierungen herausragen. Der Veranstalter behält sich vor, bei der Durchführung der Veranstaltung im Falle von nicht vorhersehbaren Umständen (z.B. behördliche Bestimmungen, technische Probleme oder höhere Gewalt), den Standplatz des Ausstellers anzupassen.

 

Abbau

Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware darf grundsätzlich erst nach Marktschluss erfolgen. Wer vorher den Stand abbaut, wird aus der Händlerliste für künftige Märkte gestrichen und mit einer Strafe in Höhe von 50,- Euro belastet.

 

Fahrzeuge

Der Platz vor dem Veranstaltungsort ist zum Ein- und Ausladen befahrbar. Fahrzeuge dürfen jedoch nicht vor dem Veranstaltungsort verbleiben. Die Parkmöglichkeiten werden den Ausstellern vor Veranstaltungstermin mitgeteilt.

 

Stand und Standpersonal

Die gebuchten Standmaße müssen die gesamte Marktzeit eingehalten werden (Markierungen befinden sich am Boden). Der Stand muss so gestaltet werden, dass er zu jeder Zeit vom Aussteller betreten und verlassen werden kann. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1).

Pro Anmeldung bzw. Stand werden zwei Personen als Standpersonal akzeptiert. Zusätzliche Personen müssen eine reguläre Eintrittskarte erwerben. Ausnahmen müssen vorab durch den Veranstalter genehmigt werden.

 

Abfälle und Müll

Müll ist vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Müll wird eine Strafe von 50,- Euro fällig.

 

Buchungen und Stornobedingungen

Nach Eingang der Anmeldung meldet sich der Veranstalter mit einer Zusage, in Form von einer Rechnung, oder Absage zurück. Die Auswahl wird vom Veranstalter getroffen und muss nicht begründet werden. Sobald die Rechnung verschickt wurde, ist die Teilnahme aus Sicht des Veranstalters gültig. Der Aussteller verpflichtet sich bereits mit der schriftlichen Anmeldung, die Rechnung innerhalb der geforderten Frist zu begleichen. Aussteller, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltung angemeldet haben, verpflichten sich die Rechnung vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.

Stornierungen des Standplatzes werden nur schriftlich per E-Mail an hello@deine-eigenart.de entgegengenommen. Eine Absage durch den Aussteller ist bis 30 Tage vor Marktbeginn zulässig. Die bereits bezahlte Stand-Grundmiete und dazugebuchte Ausstattungen werden erstattet. Eine Rückerstattung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich. Standbetreiber, die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, wird der entgangene Rechnungsbetrag zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,- Euro nachberechnet. Bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zudem behält sich der Veranstalter für die Zukunft ein Teilnahmeverbot vor.

 

Stornierung der Teilnahme seitens Veranstalter

Bei verspäteter Zahlung des Rechnungsbetrags, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme zu stornieren und den Platz weiter zu vergeben. Gleiches gilt, wenn der Standplatz am Veranstaltungstag bis eine Stunde vor Marktbeginn nicht durch den Aussteller besetzt wurde.

 

Beleuchtung / Strom

Bei Strombedarf ist dieser kostenpflichtig bei der Anmeldung zu bestellen. Verlängerungskabel und Leuchtmittel sind mitzubringen. Wir empfehlen eine Kabeltrommel von 20 Meter. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich.

 

Bewachung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ausgestellte Ware. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.

 

Haftungsausschluss / Schadenersatz

Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshalle, sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung, die dem Standinhaber oder Drittwährend, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatzbenutzung eingeschlossen). Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln.

GEMA-Gebühren, die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD- Verkauf, Radio) anfallen, trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden. Dem Standinhaber wird empfohlen eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen.

 

Pflichten der Aussteller

Die Aussteller sind verpflichtet, ausschließlich Ware oder Leistungen anzubieten, die geltendem Recht, Rechten Dritter sowie den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.

Wenn der Veranstalter wegen Handlungen der Aussteller belangt wurde, verpflichtet sich der Aussteller, den Veranstalter zu verteidigen und zu entschädigen. Das bedeutet, dass der Aussteller den Veranstalter (inkl. Mitarbeiter) gegen alle rechtlichen Ansprüche oder Forderungen, einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren, die sich aufgrund seiner Handlungen, seiner Nutzung oder des Missbrauchs unserer Dienste, der Verletzung der Bedingungen seinerseits oder der Verletzung der Rechte eines anderen durch ihn ergeben, verteidigen und diesbezüglich schadlos halten wird.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, seine rechtliche Verteidigung so zu führen, wie er es für angemessen hält, selbst wenn ihm der Aussteller entschädigt. In diesem Fall verpflichtet sich der Aussteller, mit dem Veranstalter zusammenzuarbeiten, damit der Veranstalter seine Strategie anwenden kann.

 

Ausfall / Verschiebung der Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt oder verschoben, werden alle bis dato an der Veranstaltung mitwirkenden Parteien umgehend darüber informiert.

Im Falle eines Ausfalls werden bereits gezahlte Stand-Grundmieten und dazugebuchte Ausstattungen zurückerstattet. Eine Erstattung von Fahrt-, Unterkunfts-, Produktionskosten oder sonstigen Kosten ist ausgeschlossen.

Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter verschoben, aber nicht abgesagt, dürfen alle, bis dato mitwirkenden Parteien entscheiden, ob sie weiterhin an der Veranstaltung teilnehmen möchten oder, ob sie ihre Teilnahme ablehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet.

Sobald die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (wie zum Beispiel Behördenabsage, Unwetter, Naturkatastrophen, etc.) abgesagt oder verschoben wird, werden alle gezahlten Stand-Grundmieten sowie dazugebuchte Ausstattungen erstattet.

 

Foto und Presse

Der Veranstalter ist berechtigt, während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Social Media, Mailings etc.) einzusetzen. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.

 

Rauchverbot

In der Halle besteht ein striktes Rauchverbot!

 

Veranstalter / Kontakt

gip marketing & events GmbH

Am Hohentorshafen 17 – 19

28197 Bremen

Telefon: 0421 / 491 55 40 – 10

E-Mail: hello@deine-eigenart.de

Internet: www.gip-me.de

Bürozeiten: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Stand: 19. Juni 2020